ÄNDERUNGSABNAHME
BERLIN

Die Änderungsabnahme gemäß §19 Abs. 3 StVZO ist erforderlich, wenn an einem Fahrzeug wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

Solche Veränderungen können beispielsweise Umbauten am Motor, an der Karosserie oder am Fahrwerk sein.

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Änderungsabnahme gem. §19 Abs. 3 StVZO

Tuning durch Leichtmetallfelgen, Spoiler, Sonderlenkrad – egal wie Sie Ihr Fahrzeug umbauen möchten, Kfzmobility prüft, ob der Einbau oder Anbau ordnungsgemäß ist, und trägt diesen ein.

Informieren Sie sich bereits vorab, welche Gutachten und Unterlagen Sie für den An- oder Einbau benötigen. Denn falls das verwendete Bauteil nicht für Ihren Fahrzeugtyp zugelassen ist, kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Deshalb gehört zum Lieferumfang der Bauteile eine der folgenden Teilegenehmigungen bzw. Prüfzeugnisse:

Teilegutachten
Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung
Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung
Roter Porsche 911 GT3 RS mit Tuning-Modifikationen vor der KFzmobility-Prüfstelle für Änderungsabnahme
§19 Abs. 3 StVZO
Änderungsabnahme
Weißer Nissan Skyline GT-R mit Heckspoiler - Beispiel für Fahrzeugmodifikationen
Anbaubescheinigung
Nach erfolgreicher Prüfung

ÄNDERUNGSABNAHME - IHR TERMIN

Was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Vorführung nach dem Umbau das geänderte Fahrzeug sowie folgende Unterlagen mit:

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Alle Papiere, die mit den Änderungsteilen mitgeliefert wurden

Ist der Ein- oder Anbau ordnungsgemäß, erhalten Sie von uns eine Anbaubescheinigung. Legen Sie diese am besten zu Ihren Fahrzeugpapieren.

Ihre Fahrzeugpapiere müssen zeitnah geändert werden - auf Wunsch übernehmen wir das gerne für Sie.

Fragen zur Änderungsabnahme?

Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung zu Ihren Fahrzeugmodifikationen oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.